VORSORGEVOLLMACHT UND ERWACHSENENVERTRETUNG

Mag. Johann Hurnaus, LL.M. in Unterweißenbach

Damit Sie selbst bestimmen können, wer im Fall der Fälle über Sie bestimmt ...

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass nicht Gerichte oder staatlich eingesetzte gerichtliche Erwachsenenvertreter (früher „Sachwalter“) über Ihr Vermögen verfügen, sondern jene Menschen, denen Sie wirklich vertrauen. So können Sie in einer Vorsorgevollmacht bestimmen, dass Ihre Kinder, Ihr Lebensgefährte oder Ihre engsten Vertrauenspersonen im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Ihre Angelegenheiten zuständig sind.

Für nicht mehr entscheidungsfähige Personen können Sie sich als Angehöriger (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Nichte Neffe, Ehegatte, eingetragener Partner, Lebensgefährte) als gesetzlicher Erwachsenenvertreter registrieren lassen, damit Sie die nicht mehr entscheidungsfähige Person vertreten können (etwa Abschluss vom Heimverträgen, Abwicklung von Bankgeschäften, Verwaltung der Einkünfte, Entscheidung über medizinische Behandlungen).

Wir beraten Sie umfassend über den Umfang und die Folgen einer Vorsorgevollmacht beziehungsweise über die Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Erwachsenenvertreters.

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