Notarielle Beglaubigungen

Eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift (Legalisierung) kann bei den verschiedensten Dokumenten notwendig sein. Als unparteiische Urkundsperson in Unterweißenbach bestätigen wir nicht nur die Echtheit der Unterschrift, sondern überprüfen auch, ob die Unterfertigung frei von Willensmängeln erfolgt und vergewissern uns, dass Ihnen der Inhalt der zu unterschreibenden Urkunde bekannt ist. Bei Unternehmenszeichnungen bestätigen wir die Zeichnungsberechtigung nach Einsicht in das Firmenbuch. Somit ist die Unterschrift notariell als echt legitimiert und Ihr Dokument kann folglich vor öffentlichen und privaten Stellen vorgelegt werden.

Mag. Johann Hurnaus, LL.M. öffentlicher Notar

Markt 7

4273 Unterweißenbach

 

T. +43 7956 7214

E. kanzlei@notar-hurnaus.at

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 13:00 - 18:00

Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 18:00

Mittwoch 08:00 - 13:00

Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 18:00

Freitag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00

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4273 Unterweißenbach