Mag. Johann Hurnaus, LL.M. – Ihr öffentlicher Notar für Beglaubigungen in Unterweißenbach

Notarielle Beglaubigungen

Eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift (Legalisierung) kann bei den verschiedensten Dokumenten notwendig sein. Als unparteiische Urkundsperson in Unterweißenbach bestätigen wir nicht nur die Echtheit der Unterschrift, sondern überprüfen auch, ob die Unterfertigung frei von Willensmängeln erfolgt und vergewissern uns, dass Ihnen der Inhalt der zu unterschreibenden Urkunde bekannt ist. Bei Unternehmenszeichnungen bestätigen wir die Zeichnungsberechtigung nach Einsicht in das Firmenbuch. Somit ist die Unterschrift notariell als echt legitimiert und Ihr Dokument kann folglich vor öffentlichen und privaten Stellen vorgelegt werden.

Bei dieser Amtstätigkeit bestätigen wir die Echtheit Ihrer Unterschrift auf dem unterzeichneten Dokument

Neben der Unterschriftsbeglaubigung gehört auch das Beglaubigen von Kopien zu unseren regelmäßigen Aufgaben. Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift benötigen wir einen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein mit Ihrem aktuellen Namen, bei Namensänderungen zusätzliche Urkunden, etwa Sponsionsbescheid oder Heiratsurkunde) und das Original des Dokumentes oder der Urkunde.

Einige Beispiele für unsere Leistungen im Bereich Beglaubigungen:

  • Beglaubigung von Unterschriften auf Pfandurkunden

  • Beglaubigung von Unterschriften auf Verträgen

  • Beglaubigung von Firmazeichnungen

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