Mag. Johann Hurnaus, LL.M. - Unterstützung im Familien- und Erbrecht

Erben und Familie

Die Beratung und Betreuung bei Schenkungen, Übergaben, Testamenten und die Unterstützung im Verlassenschaftsverfahren gehört zu unseren fachlichen Haupttätigkeitsbereichen. Auch im Bereich Familie wie bei Adoptionen und verschiedenen rechtlichen Anliegen rund um Ehe und Lebenspartnerschaft ist Mag. Johann Hurnaus, LL.M. Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner in Unterweißenbach.

Im Todesfall kann ein Testament dem überlebenden Partner die Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens – insbesondere, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind – erheblich erleichtern. Durch ein Testament können Sie Auszahlungsverpflichtungen (Pflichtteil) an minderjährige Kinder und andere nahe Verwandte erheblich mindern oder in gewissen Fällen Erben von der Erbfolge überhaupt ausschließen. Wenn jemand unverheiratet, kinderlos und ohne Testament verstirbt, erben oft Seitenverwandten (Nichten, Neffen, etc.), die den Verstorbenen vielleicht kaum gekannt haben. Der jahrelange Lebensgefährte geht in vielen Fällen leer aus, weil dieser weder verwandt noch verheiratet ist. Durch ein Testament lassen sich lange und kostspielige (Gerichts-)Verfahren vermeiden.

  • Übergaben

  • Testament

  • Erbschaften

  • Scheidungsvereinbarung

  • Adoptionen

Erbschaft

Nach einem Todesfall wird in Österreich das Verlassenschaftsverfahren vom örtlich zuständigen Bezirksgericht eingeleitet. In den Orten Unterweißenbach, Kaltenberg, Liebenau, St.Leonhard/Freistadt, Weitersfelden, Königswiesen, Schönau/Mühlkreis und Pierbach haben wir als Gerichtskommissär (Organ des Gerichtes) das Verlassenschaftsverfahren durchzuführen.

Während dieses Verfahrens zur Bestimmung der Erbschaft und Erben begleiten wir Sie in allen notwendigen Schritten und beraten Sie umfassend über Ihr Erbrecht.

Die wichtigsten Schritte im Verlassenschaftsverfahren

Todesfallaufnahme

Es geht bei diesem Ersttermin, zu welchem meistens nur ein informiertes Haushaltsmitglied des Verstorbenen eingeladen wird, darum, dem Notar die näheren Daten des Verstorbenen, dessen Angehörige und die gesamten Vermögenswerte bekannt zu geben sowie Testamente, Sparbücher, Kfz-Zulassungsscheine, Begräbnisbelege usw. vorzulegen.


Verlassenschaftsabhandlung:

Die Erben und Pflichtteilsberechtigten werden zur Abhandlung eingeladen. Die Erben geben Erbantrittserklärungen ab oder schlagen das Erbe aus. Über den Nachlass wird eine Vermögenserklärung oder ein Inventar errichtet. Schließlich kann über die Höhe der Pflichtteilsansprüche ein Pflichtteilsübereinkommen sowie über die Aufteilung der Nachlassgegenstände ein Übereinkommen abgeschlossen werden.


Einantwortung:

Es ergeht schließlich vom zuständigen Bezirksgericht der Einantwortungsbeschluss, womit das Verlassenschaftsverfahren endet.